Das Jugendschöffengericht in Iserlohn verurteilt im Juli einen Produktmanger, der seine 16jährige Freundin in einem Auto bei sexuellen Handlungen heimlich mit dem Handy gefilmt hatte. Diese Aufnahmen nutzte der junge Mann, um das Mädchen zu erpressen. Er schickte die Teenagerin auf den Dortmunder Straßenstrich und ergaunerte auf diese unmoralische Art und Weise 22.000 Euro. Die Quittung bekam er jetzt vom Iserlohner Jugendschöffengericht in Form von zweieinhalb Jahren Gefängnis. Angesichts der Schwere der Tat und der Erpressung eines Kindes zur Prostitution eine eher milde Strafe!
Dieser Eintrag wurde verfasst am Freitag, 18. Juli 2008 um 14:33 und in der Kategorie News abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.



15. September 2008 um 19:15
Hier. Sowas sind Themen:
Esken: “Austritt aus dem Zweckverband war eine weise Entscheidung”
http://nackyluke.wordpress.com/2008/09/15/esken-austritt-aus-dem-zweckverband-war-eine-weise-entscheidung/
Hemer: Wo sind die Erlöse aus der Altpapierverwertung?
http://nackyluke.wordpress.com/2008/09/15/hemer-wo-sind-die-erloese-aus-der-altpapierverwertung/