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18
Jul '08
Das Jugendschöffengericht in Iserlohn verurteilt im Juli einen Produktmanger, der seine 16jährige Freundin in einem Auto bei sexuellen Handlungen heimlich mit dem Handy gefilmt hatte. Diese Aufnahmen nutzte der junge Mann, um das Mädchen zu erpressen. Er schickte die Teenagerin auf den Dortmunder Straßenstrich und ergaunerte auf diese unmoralische Art und Weise 22.000 Euro. Die Quittung bekam er jetzt vom Iserlohner Jugendschöffengericht in Form von zweieinhalb Jahren Gefängnis. Angesichts der Schwere der Tat und der Erpressung eines Kindes zur Prostitution eine eher milde Strafe!



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